Wann muss die Kündigungsschutzklage spätestens eingereicht werden?

Antwort

Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist zwingend und kann nicht verlängert werden. Es ist wichtig, die Klage fristgerecht einzureichen, um die Rechte als Arbeitnehmer zu wahren.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung Klage Frist
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