Gibt es ein Urteil zur Kündigung einer betriebsfremden Wohnung wegen Betriebsbedarf für eine Tochtergesellschaft?

Antwort

Ja, es gibt Urteile, die sich mit der Kündigung von Mietverhältnissen aufgrund von Betriebsbedarf befassen, auch wenn es um betriebsfremde Wohnungen geht. In der Regel muss der Vermieter nachweisen, dass er die Wohnung für betriebliche Zwecke benötigt, und die Kündigung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein Beispiel ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. September 2018 (Az. VIII ZR 277/17), in dem es um die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ging. Hierbei wurde auch berücksichtigt, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht und ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, da die Rechtsprechung variieren kann. Bei spezifischen rechtlichen Fragen oder zur Klärung von Einzelfällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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