Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]
Die Kostenprüfung im Notariat bezieht sich auf die Überprüfung der Gebühren und Auslagen, die im Rahmen notarieller Dienstleistungen anfallen. Diese Prüfung erfolgt in der Regel, um sicherzustellen, dass die berechneten Kosten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und korrekt sind. In Deutschland sind die Gebühren für notarielle Leistungen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Bei der Kostenprüfung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie zum Beispiel: 1. **Art der notariellen Dienstleistung**: Je nach Art der Dienstleistung (z.B. Beurkundung, Beglaubigung) können unterschiedliche Gebühren anfallen. 2. **Wert der Angelegenheit**: Die Gebühren sind oft wertabhängig, das heißt, sie steigen mit dem Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts. 3. **Zusätzliche Auslagen**: Hierzu zählen beispielsweise Reisekosten oder Kosten für die Erstellung von Urkunden. Die Kostenprüfung kann durch den Notar selbst oder durch eine externe Stelle erfolgen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu den Kosten kann man sich an die zuständige Notarkammer wenden.
Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gibt es keine explizite, allgemeingültige Frist, wie alt eine Identitätsprüfung oder eine Überprüfung nach GwG maximal sein darf. Die Aktu... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]