Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit sind Bestimmungen im deutschen Recht, die bestimmte Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) grundsätzlich und ohne Ausnahme für unwirksam erklären. Diese Klauseln sind so gestaltet, dass sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und daher nicht zulässig sind. Solche Verbote sind in § 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Ein Beispiel wäre eine Klausel, die den Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung für grobe Fahrlässigkeit vorsieht.
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]
Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]
Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]