Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit sind Bestimmungen im deutschen Recht, die bestimmte Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) grundsätzlich und ohne Ausnahme für unwirksam erklären. Diese Klauseln sind so gestaltet, dass sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und daher nicht zulässig sind. Solche Verbote sind in § 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Ein Beispiel wäre eine Klausel, die den Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung für grobe Fahrlässigkeit vorsieht.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]
Die bloße Erwähnung in den AGB, dass „im Falle von Wartung auf das Vertragsprodukt die AVB gelten“, reicht in der Regel **nicht** aus, um die Auftragsverarbeitungsbedingungen (A... [mehr]