Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit sind Bestimmungen im deutschen Recht, die bestimmte Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) grundsätzlich und ohne Ausnahme für unwirksam erklären. Diese Klauseln sind so gestaltet, dass sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und daher nicht zulässig sind. Solche Verbote sind in § 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Ein Beispiel wäre eine Klausel, die den Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung für grobe Fahrlässigkeit vorsieht.