Ist eine KG an einen Kaufvertrag gebunden, wenn eine Person Waren im Wert von 50.000 Euro kauft?

Antwort

Ja, eine Kommanditgesellschaft (KG) kann an einen Kaufvertrag gebunden sein, wenn eine Person im Wert von 50.000 Euro Waren kauft, vorausgesetzt, die Person handelt im Rahmen ihrer Vertretungsbefnis. In einer KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten. Komplementäre haben in der Regel die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, während Kommanditisten diese Rechte normalerweise nicht haben. Wenn der Kaufvertrag von einem Komplementär oder einer anderen vertretungsberechtigten Person abgeschlossen wurde, ist die KG an den Vertrag gebunden. Wenn jedoch ein Kommanditist oder eine nicht vertretungsberechtigte Person den Vertrag abgeschlossen hat, könnte die KG nicht gebunden sein, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Vollmacht vor. Es ist wichtig, die internen Regelungen der KG und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, um die Vertretungsbefugnis korrekt zu beurteilen.

Kategorie: Recht Tags: KG Kaufvertrag Waren
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