Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn zwei Parteien, der Käufer und der Verkäufer, sich über den Kaufgegenstand und den Preis einig sind. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte: 1. **Angebot**: Der Verkäufer macht ein Angebot, das die Bedingungen des Verkaufs, wie Preis und Menge, enthält. 2. **Annahme**: Der Käufer akzeptiert das Angebot. Diese Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Unterschrift) oder stillschweigend (z.B. durch Zahlung) erfolgen. 3. **Einigung**: Beide Parteien müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein. Die Pflichten der Vertragspartner sind: - **Pflichten des Verkäufers**: - Lieferung der Ware in der vereinbarten Menge und Qualität. - Übergabe des Eigentums an der Ware. - Gewährleistung für Mängel (z.B. Reparatur oder Ersatzlieferung). - **Pflichten des Käufers**: - Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. - Abnahme der Ware, sofern diese geliefert wird. Beide Parteien sind verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Bedingungen einzuhalten. Bei Nichterfüllung können rechtliche Konsequenzen folgen.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Ein Kaufvertrag zwischen gewerblichen Kunden über einen PKW sollte klar, präzise und rechtssicher formuliert sein. Hier ein Muster, das du anpassen kannst: --- **Kaufvertrag über ein... [mehr]