Rechenschaftslegung bezeichnet die Pflicht, über die Verwendung von anvertrauten Mitteln, die Ausführung von Aufgaben oder die Erfüllung von Pflichten Rechenschaft abzulegen. Das bedeut... [mehr]
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn zwei Parteien, der Käufer und der Verkäufer, sich über den Kaufgegenstand und den Preis einig sind. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte: 1. **Angebot**: Der Verkäufer macht ein Angebot, das die Bedingungen des Verkaufs, wie Preis und Menge, enthält. 2. **Annahme**: Der Käufer akzeptiert das Angebot. Diese Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Unterschrift) oder stillschweigend (z.B. durch Zahlung) erfolgen. 3. **Einigung**: Beide Parteien müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein. Die Pflichten der Vertragspartner sind: - **Pflichten des Verkäufers**: - Lieferung der Ware in der vereinbarten Menge und Qualität. - Übergabe des Eigentums an der Ware. - Gewährleistung für Mängel (z.B. Reparatur oder Ersatzlieferung). - **Pflichten des Käufers**: - Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. - Abnahme der Ware, sofern diese geliefert wird. Beide Parteien sind verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Bedingungen einzuhalten. Bei Nichterfüllung können rechtliche Konsequenzen folgen.
Rechenschaftslegung bezeichnet die Pflicht, über die Verwendung von anvertrauten Mitteln, die Ausführung von Aufgaben oder die Erfüllung von Pflichten Rechenschaft abzulegen. Das bedeut... [mehr]
Beim Abschluss eines Kaufvertrags ergeben sich für Verkäufer und Käufer jeweils bestimmte Pflichten: **Pflichten des Verkäufers:** 1. Übergabe der Kaufsache: Der Verkäuf... [mehr]
Wenn die Übergabe der Kaufsache vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann im Kaufvertrag zur Absicherung des Verkäufers eine sogenannte **Sicherungsübereignung** o... [mehr]