Wie kommt ein Kaufvertrag zustande und welche Pflichten haben die Vertragspartner?

Antwort

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn zwei Parteien, der Käufer und der Verkäufer, sich über den Kaufgegenstand und den Preis einig sind. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte: 1. **Angebot**: Der Verkäufer macht ein Angebot, das die Bedingungen des Verkaufs, wie Preis und Menge, enthält. 2. **Annahme**: Der Käufer akzeptiert das Angebot. Diese Annahme kann ausdrücklich (z.B. durch Unterschrift) oder stillschweigend (z.B. durch Zahlung) erfolgen. 3. **Einigung**: Beide Parteien müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein. Die Pflichten der Vertragspartner sind: - **Pflichten des Verkäufers**: - Lieferung der Ware in der vereinbarten Menge und Qualität. - Übergabe des Eigentums an der Ware. - Gewährleistung für Mängel (z.B. Reparatur oder Ersatzlieferung). - **Pflichten des Käufers**: - Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. - Abnahme der Ware, sofern diese geliefert wird. Beide Parteien sind verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Bedingungen einzuhalten. Bei Nichterfüllung können rechtliche Konsequenzen folgen.

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