Wie fechte ich einen Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an?

Antwort

Um einen Kfz-Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, sind folgende Schritte erforderlich: 1. **Feststellung der Täuschung:** Es muss eine arglistige Täuschung vorliegen. Das bedeutet, der Verkäufer hat dich vorsätzlich über einen wesentlichen Umstand (z. B. Unfallfreiheit, Laufleistung, Vorschäden) getäuscht. 2. **Beweise sichern:** Sammle alle Beweise, die die Täuschung belegen (z. B. schriftliche Aussagen, Inserate, Zeugen, Gutachten). 3. **Anfechtungserklärung:** Die Anfechtung muss gemäß § 123 BGB gegenüber dem Verkäufer erklärt werden. Das geht formlos, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Die Erklärung muss eindeutig sein, z. B.: „Hiermit fechte ich den Kaufvertrag vom [Datum] über das Fahrzeug [Fahrzeugdaten] wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an.“ 4. **Frist beachten:** Die Anfechtung muss unverzüglich nach Entdeckung der Täuschung erfolgen (§ 124 BGB). Das bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb weniger Wochen. 5. **Folgen der Anfechtung:** Der Vertrag gilt als von Anfang an nichtig. Beide Parteien müssen die empfangenen Leistungen zurückgeben (Fahrzeug gegen Kaufpreis). 6. **Weitere Schritte:** Falls der Verkäufer nicht freiwillig rückabwickelt, kann eine Klage notwendig sein. Hier empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. **Wichtige Hinweise:** - Die Beweislast für die Täuschung liegt bei dir. - Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten ist anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kaufvertrag-anfechtung/) oder [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/auto-gekauft-und-maengel-entdeckt-das-sind-ihre-rechte-13213).

Kategorie: Recht Tags: Kaufvertrag Arglist Auto
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