Ist ein Kaufvertrag rechtsgültig, wenn man erst bei Lieferung über die AGBs in Kenntnis gesetzt wird?

Antwort

Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich auch dann rechtsgültig sein, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erst bei der Lieferung zur Kenntnis gebracht werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden können: 1. **Einbeziehungskontrolle**: Der Käufer muss bei Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit haben, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dies kann z.B. durch einen Hinweis auf der Bestellseite oder im Bestellprozess geschehen. 2. **Zustimmung**: Der Käufer muss den AGB zustimmen. Dies kann durch eine ausdrückliche Bestätigung (z.B. durch Anklicken eines Kästchens) oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. durch Abschluss des Kaufvorgangs) erfolgen. 3. **Transparenz**: Die AGB müssen klar und verständlich formuliert sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können die AGB unwirksam sein, was jedoch nicht zwangsläufig die Gültigkeit des gesamten Kaufvertrags beeinträchtigt. In einem solchen Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu klären.

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