In Österreich regelt das Tierschutzgesetz sowie das jeweilige Landessicherheitsgesetz (je nach Bundesland) das Vorgehen bei Hunden, die Menschen gebissen haben. Auch wenn es sich um „kleine... [mehr]
In Österreich wird ein Hundebiss, auch wenn keine erhebliche Wunde entsteht, grundsätzlich ernst genommen – insbesondere, wenn es sich um einen sogenannten „Kampfhund“ (Listenhund) handelt. Die wichtigsten Schritte und möglichen Konsequenzen sind: 1. **Meldung des Vorfalls:** Der Biss sollte der zuständigen Behörde (meist Gemeinde oder Magistrat) gemeldet werden. In Wien und anderen Bundesländern besteht eine Meldepflicht für Hundebisse, unabhängig von der Schwere der Verletzung. 2. **Tierärztliche Untersuchung:** Der Hund kann zu einer tierärztlichen Untersuchung und einem Verhaltenstest verpflichtet werden, um festzustellen, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. 3. **Maßnahmen gegen den Hund:** Die Behörde kann Auflagen erteilen, z. B. Maulkorb- und Leinenpflicht, Besuch eines Hundeführerscheinkurses oder im Extremfall die Abnahme des Hundes. 4. **Strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen:** Auch ohne erhebliche Wunde kann der Hundehalter für etwaige Schäden (z. B. Schock, Angst, zerrissene Kleidung) haftbar gemacht werden. Es kann zu einer Verwaltungsstrafe kommen. 5. **Spezielle Regelungen für Listenhunde:** In manchen Bundesländern gelten für Listenhunde (umgangssprachlich „Kampfhunde“) strengere Vorschriften. Ein Biss kann dazu führen, dass der Hund als „auffällig“ eingestuft wird, was weitere Auflagen nach sich zieht. **Fazit:** Auch ohne erhebliche Wunde wird ein Biss durch einen Listenhund in Österreich behördlich verfolgt und kann für den Halter Konsequenzen haben. Die genauen Maßnahmen hängen vom Einzelfall und dem jeweiligen Bundesland ab. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/gesundheit/tiere/hunde/biss.html
In Österreich regelt das Tierschutzgesetz sowie das jeweilige Landessicherheitsgesetz (je nach Bundesland) das Vorgehen bei Hunden, die Menschen gebissen haben. Auch wenn es sich um „kleine... [mehr]
In Österreich gilt grundsätzlich: Im Parkverbot ist das Halten (also das kurzfristige Stehenbleiben zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- und Entladen) für maximal 10... [mehr]