Kann ein Jugendlicher, der Opfer ist, seine Eltern zum Gericht schicken, wenn er selbst nicht will?

Antwort

In Deutschland können Eltern in bestimmten Fällen für ihre minderjährigen Kinder vor Gericht auftreten, insbesondere wenn es um zivilrechtliche Angelegenheiten geht. Im Strafrecht ist es jedoch so, dass das Opfer selbst, auch wenn es minderjährig ist, in der Regel nicht durch die Eltern vertreten werden kann, wenn es um die Aussage als Zeuge oder die Teilnahme am Verfahren geht. Das Gericht kann jedoch die Eltern als Begleitpersonen zulassen, um das Kind zu unterstützen. Es ist wichtig, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die besten Schritte zu unternehmen.

Kategorie: Recht Tags: Jugendlicher Opfer Gericht
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