Erläutere den Grundsatz „Integrität und Vertraulichkeit“ im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung.

Antwort

Der Grundsatz „Integrität und Vertraulichkeit“ ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch. **Integrität** bedeutet, dass die Daten korrekt und vollständig sind und nicht unbefugt oder unbeabsichtigt verändert werden dürfen. Dies stellt sicher, dass die Daten verlässlich und genau bleiben. **Vertraulichkeit** bedeutet, dass personenbezogene Daten nur von autorisierten Personen eingesehen und verarbeitet werden dürfen. Dies schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff und Offenlegung. Zusammengefasst fordert die DSGVO, dass personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden, um ihre Integrität und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Dies kann durch Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen erreicht werden.

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