Bei individuellen Vereinbarungen im Vertrag, die den AGB widersprechen, was geht vor, die Vereinbarungen oder die AGB?

Antwort

In der Regel gehen individuelle Vereinbarungen im Vertrag den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor. Das bedeutet, wenn im Vertrag spezifische Regelungen getroffen wurden, die von den AGB abweichen, haben diese individuellen Vereinbarungen Vorrang. Dies gilt jedoch nur, wenn die individuellen Vereinbarungen wirksam und rechtlich zulässig sind. Es ist wichtig, die genauen Formulierungen und den Kontext der Vereinbarungen zu berücksichtigen.

Kategorie: Recht Tags: Vereinbarungen AGB Vertrag
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