Was passiert laut Gesetz in Österreich, wenn ein Hund Menschen mehrfach gebissen hat, aber nur kleine Bisse ohne Wunden verursacht wurden?

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In Österreich regelt das Tierschutzgesetz sowie das jeweilige Landessicherheitsgesetz (je nach Bundesland) das Vorgehen bei Hunden, die Menschen gebissen haben. Auch wenn es sich um „kleine Beißer“ handelt und keine Wunden entstanden sind, kann das rechtliche Konsequenzen haben. **Mögliche Maßnahmen:** 1. **Meldung an die Behörde:** Hundebisse müssen in der Regel der zuständigen Behörde (Gemeinde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) gemeldet werden, auch wenn keine schweren Verletzungen entstanden sind. 2. **Verhaltensüberprüfung:** Die Behörde kann eine Verhaltensüberprüfung des Hundes anordnen. Dabei wird geprüft, ob vom Hund eine Gefahr ausgeht. 3. **Maulkorb- und Leinenpflicht:** Die Behörde kann dem Hund eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht auferlegen, wenn er als gefährlich eingestuft wird. 4. **Hundeschulung:** In manchen Bundesländern kann der Halter verpflichtet werden, mit dem Hund eine spezielle Schulung oder ein Training zu absolvieren. 5. **Wiederholungsfälle:** Wenn ein Hund wiederholt Menschen gebissen hat, auch ohne schwere Verletzungen, kann die Behörde strengere Maßnahmen ergreifen – bis hin zur behördlichen Abnahme des Hundes in Extremfällen. **Rechtsgrundlagen:** - [Tierschutzgesetz Österreich](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541) - Landessicherheitsgesetze (z.B. [Wiener Landessicherheitsgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000159)) **Fazit:** Auch bei „kleinen Beißern“ ohne Wunden kann die Behörde Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit setzen. Die genaue Vorgehensweise hängt vom Einzelfall und dem jeweiligen Bundesland ab.

Kategorie: Recht Tags: Hund Gesetz Biss