In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]
Zivilrechtliche Haftungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, können grundsätzlich so lange geltend gemacht werden, wie sie nicht verjährt sind. Die regelmäßige Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt nach deutschem Recht gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Es gibt jedoch auch längere oder kürzere Verjährungsfristen, je nach Art des Anspruchs (z.B. 10 Jahre bei bestimmten Ansprüchen aus Eigentum, 30 Jahre bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen). Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Anspruch zwar noch bestehen, er ist aber nicht mehr gerichtlich durchsetzbar, da der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben kann. Weitere Informationen findest du z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]
Die **Frist für eine schuldbefreiende Zahlung** bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Schuldner eine fällige Geldschuld so leisten muss, dass er von seiner Verpflichtung befreit wird... [mehr]
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]