Ein 12-jähriges Kind haftet grundsätzlich selbst, wenn es erkennen konnte, dass es ein parkendes Auto nicht beschädigen darf. Bei einem Schaden an einem parkenden Auto greift der Sonder...
Haftung für Inhalte im Impressum?
Antwort vomIm Impressum sollte der Haftungsausschluss für Inhalte in der Regel folgende Punkte umfassen: 1. **Inhalt des Onlineangebotes**: Eine Erklärung, dass der Anbieter für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen keine Gewähr übernimmt. 2. **Haftung für Links**: Ein Hinweis, dass der Anbieter nicht für die Inhalte externer Links verantwortlich ist und dass er sich von diesen Inhalten distanziert. 3. **Urheberrecht**: Eine Erklärung, dass die Inhalte der Webseite urheberrechtlich geschützt sind und eine Vervielfältigung ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet ist. 4. **Änderungen**: Ein Hinweis, dass der Anbieter sich das Recht vorbehält, die bereitgestellten Informationen jederzeit zu ändern oder zu löschen. Es ist ratsam, sich bei der Formulierung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind.
Verwandte Fragen
Was ist der Sachverhalt bei einem Hundebiss?
Ein „Sachverhalt“ zum Hundebiss ist die nüchterne, genaue Schilderung dessen, was passiert ist – ohne Wertung, aber mit allen prüfbaren Fakten, weil genau daran Haftung, Ve...