Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die österreichische Bundesverfassung basiert auf mehreren Grundprinzipien, die die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Landes festlegen. Zu den wichtigsten Grundprinzipien gehören: 1. **Demokratie**: Österreich ist eine demokratische Republik, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Wahlen sind ein zentrales Element, um die Vertretung des Volkes in den politischen Institutionen sicherzustellen. 2. **Rechtsstaatlichkeit**: Die Verfassung garantiert, dass alle staatlichen Handlungen auf Gesetzen basieren und die Rechte der Bürger geschützt sind. Der Rechtsstaat sichert die Unabhängigkeit der Justiz und die Gleichheit vor dem Gesetz. 3. **Bundesstaatlichkeit**: Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun Bundesländern besteht. Die Verfassung regelt die Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern. 4. **Gewaltenteilung**: Die Staatsgewalt ist in drei Bereiche unterteilt: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Vollziehung) und Judikative (Rechtsprechung). Diese Trennung soll Machtmissbrauch verhindern und die Kontrolle der verschiedenen Staatsorgane gewährleisten. 5. **Schutz der Menschenrechte**: Die Bundesverfassung schützt die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen internationalen Abkommen verankert sind. 6. **Sozialstaatlichkeit**: Die Verfassung bekennt sich zu sozialen Grundrechten und verpflichtet den Staat, für das Wohl seiner Bürger zu sorgen und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Diese Prinzipien bilden das Fundament der österreichischen Rechtsordnung und sind entscheidend für das Funktionieren der Demokratie und des Rechtsstaates in Österreich.
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]