Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Die normativen Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Wichtige Artikel dazu sind: 1. **Artikel 87a GG**: Dieser Artikel regelt die Aufstellung und den Einsatz der Bundeswehr. Er besagt, dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt und dass der Einsatz der Streitkräfte außer zur Verteidigung nur zulässig ist, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. 2. **Artikel 24 Abs. 2 GG**: Dieser Artikel ermöglicht es, dass Deutschland sich in ein System kollektiver Sicherheit einordnet, was die Teilnahme an internationalen Einsätzen im Rahmen von Bündnissen wie der NATO oder der Vereinten Nationen erlaubt. 3. **Artikel 35 GG**: Dieser Artikel erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Unterstützung der Polizeikräfte bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen. 4. **Artikel 115a GG**: Dieser Artikel regelt den Verteidigungsfall und die damit verbundenen Maßnahmen. Diese Artikel bilden die verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr sowohl im Inland als auch im Ausland.
Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]