Das Recht von Kindern auf eine Wohnung ist Teil des umfassenderen Rechts auf angemessenen Lebensstandard, das in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. **Interna... [mehr]
Die normativen Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Wichtige Artikel dazu sind: 1. **Artikel 87a GG**: Dieser Artikel regelt die Aufstellung und den Einsatz der Bundeswehr. Er besagt, dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt und dass der Einsatz der Streitkräfte außer zur Verteidigung nur zulässig ist, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. 2. **Artikel 24 Abs. 2 GG**: Dieser Artikel ermöglicht es, dass Deutschland sich in ein System kollektiver Sicherheit einordnet, was die Teilnahme an internationalen Einsätzen im Rahmen von Bündnissen wie der NATO oder der Vereinten Nationen erlaubt. 3. **Artikel 35 GG**: Dieser Artikel erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Unterstützung der Polizeikräfte bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen. 4. **Artikel 115a GG**: Dieser Artikel regelt den Verteidigungsfall und die damit verbundenen Maßnahmen. Diese Artikel bilden die verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr sowohl im Inland als auch im Ausland.
Das Recht von Kindern auf eine Wohnung ist Teil des umfassenderen Rechts auf angemessenen Lebensstandard, das in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. **Interna... [mehr]
Die Abkürzung "UNBRK" steht für die **UN-Behindertenrechtskonvention** (offiziell: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), während "GG&qu... [mehr]
Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legt die allgemeinen Grundsätze der Konvention fest. Diese Grundsätze sind: 1. Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, indiv... [mehr]
Das Neutralitätsgebot des Staates, insbesondere in religiösen und weltanschaulichen Fragen, ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich als einzelner Artikel formuliert. Es ergibt sich jedoch... [mehr]