Nein, das ist nicht korrekt. Die Begriffe „Wehrmacht“ und „Bundeswehr“ bezeichnen zwei unterschiedliche Streitkräfte Deutschlands in verschiedenen historischen Epochen: -... [mehr]
Nein, strafbar macht man sich nicht, wenn man versehentlich oder umgangssprachlich „Wehrmacht“ zur „Bundeswehr“ sagt. Es handelt sich dabei um einen sachlichen Fehler, aber nicht um eine Straftat. Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche Organisationen: Die Wehrmacht war die Streitkraft des nationalsozialistischen Deutschlands (1935–1945), die Bundeswehr ist die heutige Armee der Bundesrepublik Deutschland (seit 1955). Strafbar könnte es nur werden, wenn im Zusammenhang mit der Wehrmacht beispielsweise nationalsozialistische Symbole verwendet oder NS-Verherrlichung betrieben wird (§ 86a StGB, § 130 StGB). Das bloße Verwechseln oder falsche Benennen ist jedoch nicht strafbar.
Nein, das ist nicht korrekt. Die Begriffe „Wehrmacht“ und „Bundeswehr“ bezeichnen zwei unterschiedliche Streitkräfte Deutschlands in verschiedenen historischen Epochen: -... [mehr]
Vintage Bundeswehr Parkas fallen in der Regel **nicht** unter § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen), solange sie keine Hoheitsabzeichen (wie das Bundesadler-Emble... [mehr]
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]