Macht man sich strafbar, wenn man die Bundeswehr als Wehrmacht bezeichnet?

Antwort

Nein, strafbar macht man sich nicht, wenn man versehentlich oder umgangssprachlich „Wehrmacht“ zur „Bundeswehr“ sagt. Es handelt sich dabei um einen sachlichen Fehler, aber nicht um eine Straftat. Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche Organisationen: Die Wehrmacht war die Streitkraft des nationalsozialistischen Deutschlands (1935–1945), die Bundeswehr ist die heutige Armee der Bundesrepublik Deutschland (seit 1955). Strafbar könnte es nur werden, wenn im Zusammenhang mit der Wehrmacht beispielsweise nationalsozialistische Symbole verwendet oder NS-Verherrlichung betrieben wird (§ 86a StGB, § 130 StGB). Das bloße Verwechseln oder falsche Benennen ist jedoch nicht strafbar.

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