Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Während der Elternzeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter bestimmten, rechtlich festgelegten Bedingungen möglich. Die wichtigsten Gründe, die eine rechtskräftige Kündigung während der Elternzeit rechtfertigen können, sind: 1. **Betriebsbedingte Kündigung**: Wenn das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen notwendig ist. 2. **Verhaltensbedingte Kündigung**: Wenn der Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, z.B. durch schwerwiegendes Fehlverhalten. 3. **Personenbedingte Kündigung**: Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von persönlichen Umständen, wie z.B. langanhaltender Krankheit, nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es ist wichtig zu beachten, dass während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Eine Kündigung ist in der Regel nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich, es sei denn, es liegen die oben genannten Gründe vor. Bei einer Kündigung während der Elternzeit sollte immer rechtlicher Rat eingeholt werden, um die individuellen Umstände zu klären.
Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Hier findest du ein Muster für eine Kündigung an den Mieterverein Karlsruhe e. V., das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Vorname Nachname** Straße Hausnummer PLZ Ort... [mehr]
Die Formulierung „Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats“ bedeutet, dass eine Kündigung oder eine andere Frist genau drei Monate vor dem Ende eines Monats ausgesproche... [mehr]
Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens... [mehr]