Zwei Gründe für die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

Antwort

Zwei wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sind: 1. **Schwerwiegende Pflichtverletzung**: Wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt, beispielsweise durch Diebstahl, Betrug oder grobe Fahrlässigkeit, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. 2. **Vertrauensverlust**: Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört ist, etwa durch wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz, kann dies ebenfalls einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

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