Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen... [mehr]
In Österreich beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Kunde innerhalb dieser Frist Ansprüche wegen Mängeln geltend machen kann. Da der Kauf der Ware vor zwei Jahren erfolgte, ist die Gewährleistungsfrist in diesem Fall abgelaufen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die berücksichtigt werden sollten: 1. **Beweislastumkehr**: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. 2. **Garantie**: Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung kann es sein, dass der Hersteller oder Verkäufer eine Garantie gewährt hat, die über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgeht. In diesem Fall sollte der Kunde die Garantiebedingungen prüfen. 3. **Kulanz**: Manche Händler bieten aus Kulanz auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Lösungen an. Es lohnt sich, direkt beim Händler nachzufragen. Für weitere Informationen zur Gewährleistung in Österreich kann die Website der Arbeiterkammer hilfreich sein: [Arbeiterkammer - Gewährleistung](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/Gewaehrleistung/index.html).
Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen... [mehr]
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]