Die Gebühren für ein Versäumnisurteil des Landgerichts sind im Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG) unter der Nummer **1211** geregelt. Diese Nummer betrifft die Fest... [mehr]
In der Regel dürfen Gerichtskosten nicht von einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingezogen werden. Ein P-Konto schützt dein Guthaben bis zu einem bestimmten Betrag vor Pfändungen, um sicherzustellen, dass du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Gerichtskosten fallen jedoch nicht unter die Schutzvorschriften für P-Konten. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände und Möglichkeiten zu klären.
Die Gebühren für ein Versäumnisurteil des Landgerichts sind im Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG) unter der Nummer **1211** geregelt. Diese Nummer betrifft die Fest... [mehr]
Die Gerichtskosten im Zivilprozess vor dem Landgericht richten sich grundsätzlich nach dem **Streitwert** (auch Gegenstandswert genannt) der Klage. Die Tatsache, dass der Beklagte nicht reagiert... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]