Welche Gerichtskosten fallen bei einem PfüB an?

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Bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PB) fallen verschiedene Gerichtskosten an die sich nach dem Streitwert richten. Die Kosten können unter anderem folgende Punkte umfassen: 1. **Gerichtskosten**: Diese richten sich nach Gerichtskostengesetz (GKG) und sind abhängig vom Streitwert. Der Streitwert ist in der Regel der Betrag, der gepfändet werden soll. 2. **Anwaltskosten**: Wenn ein Anwalt beauftragt wird, fallen zusätzlich Anwaltsgebühren an, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. 3. **Zusätzliche Gebühren**: Je nach Verfahren können weitere Gebühren anfallen, beispielsweise für Zustellungen oder besondere Verfahrenshandlungen. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall von einem Anwalt oder dem zuständigen Gericht beraten zu lassen, um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten.