Welches Gericht ist für Entschädigungsklagen wegen Verfahrensdauer zuständig?

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Für Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrens ist in Deutschland in der Regel das Oberlandesgericht zuständig. Die Klage kann nach § 198 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Verfahren und Entscheidungen (Rechtsbehelfsgesetz) eingereicht werden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Fristen zu beachten, die in diesem Gesetz festgelegt sind.

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