Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das kann zum Beispiel durch Verkauf, Schenkung, Enteignung oder eine andere rechtliche Übertragung geschehen sein. In rechtlichen Verfahren ist das Eigentum oft entscheidend: Nur der aktuelle Eigentümer kann in der Regel Ansprüche geltend machen, die sich aus dem Eigentum ergeben (z.B. Herausgabe, Unterlassung). Ist der Kläger nicht mehr Eigentümer, fehlt ihm möglicherweise die sogenannte "Aktivlegitimation" – also das Recht, bestimmte Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Ob und welche Ansprüche der Kläger noch hat, hängt vom Einzelfall ab, etwa ob ihm noch andere Rechte (z.B. Besitz, Nießbrauch) zustehen oder ob er Ansprüche aus dem früheren Eigentum (z.B. auf Kaufpreiszahlung) geltend macht.
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Die Abkürzung "beb" kann verschiedene Bedeutungen haben, je nach Kontext. Häufig steht "beb" im Bauwesen für "Bodenersatzbaustoffe" oder im rechtlichen Kon... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]