Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an ei... [mehr]
Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das kann zum Beispiel durch Verkauf, Schenkung, Enteignung oder eine andere rechtliche Übertragung geschehen sein. In rechtlichen Verfahren ist das Eigentum oft entscheidend: Nur der aktuelle Eigentümer kann in der Regel Ansprüche geltend machen, die sich aus dem Eigentum ergeben (z.B. Herausgabe, Unterlassung). Ist der Kläger nicht mehr Eigentümer, fehlt ihm möglicherweise die sogenannte "Aktivlegitimation" – also das Recht, bestimmte Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Ob und welche Ansprüche der Kläger noch hat, hängt vom Einzelfall ab, etwa ob ihm noch andere Rechte (z.B. Besitz, Nießbrauch) zustehen oder ob er Ansprüche aus dem früheren Eigentum (z.B. auf Kaufpreiszahlung) geltend macht.
Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an ei... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]