Gilt das EUGVVO bei Vaterschaftsfeststellung, wenn Vater in Österreich und Kind in Serbien wohnt?

Antwort

Ja, das Europäische Gerichtsvollzieher- und Vollstreckungsrecht (EUGVVO) kann in Fällen der Vaterschaftsanfechtung oder -feststellung relevant sein, insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Aspekte innerhalb der EU geht. Da Österreich ein EU-Mitgliedstaat ist und Serbien nicht zur EU gehört, können die Regelungen des EUGVVO in Bezug auf die Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in bestimmten Fällen Anwendung finden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Umstände des Falls zu berücksichtigen, einschließlich der nationalen Gesetze beider Länder. Eine rechtliche Beratung kann hier hilfreich sein, um die genauen Anforderungen und Verfahren zu klären.

KI fragen

Verwandte Fragen

Ist die Einführung der Prohibition in Österreich juristisch noch möglich?

Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]

Gilt die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte in Österreich gewerberechtlich als gewerbliche Tätigkeit?

Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]

Was kann nach österreichischem Recht mit den Geschäftsanteilen eines ausscheidenden GmbH-Gesellschafters passieren?

Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]

Warum wird am Meldezettel in Österreich illegal nach dem Glaubensbekenntnis gefragt?

In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]

Ist die Grundrechtecharta in Österreich auf eine französische Staatsangehörige anwendbar?

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]