Gilt das EUGVVO bei Vaterschaftsfeststellung, wenn Vater in Österreich und Kind in Serbien wohnt?

Antwort

Ja, das Europäische Gerichtsvollzieher- und Vollstreckungsrecht (EUGVVO) kann in Fällen der Vaterschaftsanfechtung oder -feststellung relevant sein, insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Aspekte innerhalb der EU geht. Da Österreich ein EU-Mitgliedstaat ist und Serbien nicht zur EU gehört, können die Regelungen des EUGVVO in Bezug auf die Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in bestimmten Fällen Anwendung finden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Umstände des Falls zu berücksichtigen, einschließlich der nationalen Gesetze beider Länder. Eine rechtliche Beratung kann hier hilfreich sein, um die genauen Anforderungen und Verfahren zu klären.

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