Unterscheidung der drei Sanktionen im schweizerischen Strafrecht.

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Im schweizerischen Strafrecht werden drei Hauptarten von Sanktionen unterschieden: 1. **Freiheitsstrafe**: Dies ist die schwerste Form der Sanktion, die eine Entziehung der Freiheit für eine bestimmte Zeit umfasst. Die Freiheitsstrafe kann in Form einer kurzen Freiheitsstrafe (bis zu 6 Monaten) oder einer langjährigen Freiheitsstrafe (über 6 Monate) verhängt werden. 2. **Geldstrafe**: Diese Sanktion besteht in der Verurteilung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags. Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen festgelegt, wobei die Anzahl der Tagessätze und deren Höhe von der finanziellen Situation des Täters abhängt. 3. **Massnahmen**: Diese Sanktionen zielen auf die Behandlung oder Resozialisierung des Täters ab, anstatt auf Bestrafung. Dazu gehören beispielsweise therapeutische Massnahmen, die Anordnung einer Verwahrung oder die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Diese Sanktionen können je nach Schwere des Verbrechens und den Umständen des Einzelfalls kombiniert oder alternativ verhängt werden.

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