Wie müssen die Destinatäre einer Stiftung nach dem GwG geprüft werden?

Antwort

Die Prüfung der Destinatäre einer Stiftung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst ist es wichtig, die Identität der Destinatäre festzustellen. Dies geschieht in der Regel durch die Erfassung von persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und gegebenenfalls durch die Vorlage von Ausweisdokumenten. Zusätzlich müssen die wirtschaftlich Berechtigten ermittelt werden. Dies sind Personen, die letztlich Eigentümer der Stiftung sind oder Kontrolle über sie ausüben. Hierbei sind die relevanten Informationen zu sammeln, um festzustellen, ob die Destinatäre in einem Risikokontext stehen, der eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert. Die Prüfung umfasst auch eine Risikoanalyse, bei der die Herkunft der Mittel und die Art der Beziehung zur Stiftung bewertet werden. Bei Verdachtsmomenten oder erhöhtem Risiko sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie etwa eine verstärkte Sorgfaltspflicht. Schließlich müssen alle erhobenen Informationen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden, um den Anforderungen des GwG gerecht zu werden.

Kategorie: Recht Tags: Destinatäre Stiftung GwG
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