Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Wenn du eine Softwareentwicklung nach Indien auslagern möchtest, gibt es mehrere datenschutzrechtliche Aspekte, die du beachten solltest: 1. **Datenschutzgesetze in der EU**: Wenn du in der EU ansässig bist, musst du die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Diese regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet und geschützt werden müssen. 2. **Datenübermittlung in Drittländer**: Indien gilt als Drittland im Sinne der DSGVO. Das bedeutet, dass besondere Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten gestellt werden. Du musst sicherstellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. 3. **Angemessenheitsbeschluss**: Indien hat keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, was bedeutet, dass du andere Mechanismen nutzen musst, um die Datenübermittlung zu legitimieren. 4. **Standardvertragsklauseln (SCCs)**: Eine gängige Methode ist die Verwendung von Standardvertragsklauseln, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Diese Klauseln stellen sicher, dass der Empfänger der Daten in Indien sich verpflichtet, die Datenschutzstandards der EU einzuhalten. 5. **Binding Corporate Rules (BCRs)**: Wenn du Teil eines multinationalen Unternehmens bist, könnten Binding Corporate Rules eine Option sein. Diese internen Regeln müssen von einer Datenschutzbehörde genehmigt werden und bieten einen Rahmen für den internationalen Datentransfer innerhalb eines Unternehmens. 6. **Zusätzliche Schutzmaßnahmen**: Neben den vertraglichen Regelungen solltest du zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Daten zu schützen. Dazu gehören Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. 7. **Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)**: Du musst einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem indischen Dienstleister abschließen. Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und stellt sicher, dass der Dienstleister die Datenschutzanforderungen einhält. 8. **Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)**: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, um die Risiken für die betroffenen Personen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. 9. **Transparenz und Information**: Informiere die betroffenen Personen darüber, dass ihre Daten nach Indien übermittelt werden und welche Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Weitere Informationen zur DSGVO und den Anforderungen an internationale Datenübermittlungen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
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