Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln den Datenaustausch zwischen Sozialleistungsträgern?

Antwort

In Deutschland wird der Datenaustausch zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern durch mehrere gesetzliche Bestimmungen geregelt. Zu den wichtigsten gehören: 1. **Sozialgesetzbuch (SGB)**: Insbesondere das SGB I (Allgemeiner Teil), SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) und SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) enthalten Regelungen zum Datenaustausch. 2. **Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)**: Dieses Gesetz regelt den allgemeinen Datenschutz und ist auch für den Datenaustausch zwischen Sozialleistungsträgern relevant. 3. **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**: Die DSGVO gilt EU-weit und legt allgemeine Datenschutzprinzipien fest, die auch für den Datenaustausch zwischen Sozialleistungsträgern gelten. 4. **Spezifische Fachgesetze**: Je nach Art der Sozialleistung können auch spezifische Fachgesetze wie das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) oder SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) relevant sein. Diese Gesetze legen fest, unter welchen Bedingungen und zu welchen Zwecken Daten zwischen den Trägern ausgetauscht werden dürfen, um den Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen zu gewährleisten.

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