Ob ein europäischer Anknüpfungspunkt vorliegt, hängt vom konkreten Kontext ab, etwa im internationalen Privatrecht, Datenschutzrecht (z. B. DSGVO) oder Vertragsrecht. Ein "europ&au... [mehr]
Die rechtliche Lage für Dashcams in Europa ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Land zu Land. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen in ausgewählten europäischen Ländern (Stand: 2024): **Deutschland:** Dashcams sind grundsätzlich erlaubt, aber es gelten strenge Datenschutzvorgaben. Dauerhafte Aufzeichnungen und das Veröffentlichen von Aufnahmen sind verboten. Kurze, anlassbezogene Aufnahmen (z.B. bei einem Unfall) können als Beweismittel vor Gericht zugelassen sein. Mehr Infos: [ADAC – Dashcam in Deutschland](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-international/dashcam/) **Österreich:** Dashcams sind weitgehend verboten, da sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Es drohen hohe Geldstrafen, wenn Aufnahmen ohne Zustimmung gemacht werden. Mehr Infos: [ÖAMTC – Dashcam in Österreich](https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/dashcams-in-oesterreich-16163410) **Schweiz:** Dashcams sind erlaubt, aber es gelten strenge Datenschutzregeln. Die Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden und müssen einen konkreten Anlass haben. Mehr Infos: [TCS – Dashcam in der Schweiz](https://www.tcs.ch/de/der-club/medien/medienmitteilungen/dashcam.php) **Frankreich:** Dashcams sind erlaubt, solange sie die Sicht des Fahrers nicht behindern und die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden. Die Nutzung als Beweismittel ist möglich. **Niederlande:** Dashcams sind erlaubt, solange sie die Sicht nicht behindern. Aufnahmen dürfen als Beweismittel verwendet werden. **Belgien:** Dashcams sind erlaubt, aber die Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Polizei kann die Aufnahmen als Beweismittel akzeptieren. **Großbritannien:** Dashcams sind erlaubt und weit verbreitet. Die Aufnahmen können als Beweismittel genutzt werden. **Wichtige Hinweise:** - In vielen Ländern ist das Veröffentlichen von Dashcam-Aufnahmen (z.B. im Internet) aus Datenschutzgründen verboten. - Die Kamera darf die Sicht des Fahrers nicht behindern. - Es empfiehlt sich, die Dashcam so einzustellen, dass sie nur bei einem Unfall oder einer Erschütterung aufzeichnet (Loop-Funktion). **Fazit:** Vor der Nutzung einer Dashcam in einem europäischen Land sollte man sich immer über die aktuellen nationalen Regelungen informieren, da Verstöße zu Bußgeldern führen können. Eine gute Übersicht bietet z.B. der [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-international/dashcam/).
Ob ein europäischer Anknüpfungspunkt vorliegt, hängt vom konkreten Kontext ab, etwa im internationalen Privatrecht, Datenschutzrecht (z. B. DSGVO) oder Vertragsrecht. Ein "europ&au... [mehr]
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber es gibt wichtige rechtliche Vorgaben zu beachten. Das dauerhafte und anlasslose Filmen des Straßenverkehrs ist aus Datenschutzgr&uum... [mehr]
Ob Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im R... [mehr]
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnu... [mehr]
Nein, das ist in der Regel nicht zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland muss die Abmeldung von Newslettern f&uu... [mehr]
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit eines Menschen, insbesondere seine Privatsphäre, Ehre und das Recht am eigenen Bild und Wort. Dieses Recht gilt grundsätzli... [mehr]
Ja, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet... [mehr]
Wenn die Stadt Mainz personenbezogene Daten missbraucht hat, ist in der Regel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) zuständig. Die... [mehr]
Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wu... [mehr]