Wie ist die rechtliche Lage für Dashcams in Europa?

Antwort

Die rechtliche Lage für Dashcams in Europa ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Land zu Land. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen in ausgewählten europäischen Ländern (Stand: 2024): **Deutschland:** Dashcams sind grundsätzlich erlaubt, aber es gelten strenge Datenschutzvorgaben. Dauerhafte Aufzeichnungen und das Veröffentlichen von Aufnahmen sind verboten. Kurze, anlassbezogene Aufnahmen (z.B. bei einem Unfall) können als Beweismittel vor Gericht zugelassen sein. Mehr Infos: [ADAC – Dashcam in Deutschland](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-international/dashcam/) **Österreich:** Dashcams sind weitgehend verboten, da sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Es drohen hohe Geldstrafen, wenn Aufnahmen ohne Zustimmung gemacht werden. Mehr Infos: [ÖAMTC – Dashcam in Österreich](https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/dashcams-in-oesterreich-16163410) **Schweiz:** Dashcams sind erlaubt, aber es gelten strenge Datenschutzregeln. Die Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden und müssen einen konkreten Anlass haben. Mehr Infos: [TCS – Dashcam in der Schweiz](https://www.tcs.ch/de/der-club/medien/medienmitteilungen/dashcam.php) **Frankreich:** Dashcams sind erlaubt, solange sie die Sicht des Fahrers nicht behindern und die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden. Die Nutzung als Beweismittel ist möglich. **Niederlande:** Dashcams sind erlaubt, solange sie die Sicht nicht behindern. Aufnahmen dürfen als Beweismittel verwendet werden. **Belgien:** Dashcams sind erlaubt, aber die Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Polizei kann die Aufnahmen als Beweismittel akzeptieren. **Großbritannien:** Dashcams sind erlaubt und weit verbreitet. Die Aufnahmen können als Beweismittel genutzt werden. **Wichtige Hinweise:** - In vielen Ländern ist das Veröffentlichen von Dashcam-Aufnahmen (z.B. im Internet) aus Datenschutzgründen verboten. - Die Kamera darf die Sicht des Fahrers nicht behindern. - Es empfiehlt sich, die Dashcam so einzustellen, dass sie nur bei einem Unfall oder einer Erschütterung aufzeichnet (Loop-Funktion). **Fazit:** Vor der Nutzung einer Dashcam in einem europäischen Land sollte man sich immer über die aktuellen nationalen Regelungen informieren, da Verstöße zu Bußgeldern führen können. Eine gute Übersicht bietet z.B. der [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-international/dashcam/).

Kategorie: Recht Tags: Dashcam Europa Datenschutz
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