Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
Der Begriff "Beurteilungsspielraum" bezeichnet den Spielraum, den eine Behörde oder ein Entscheidungsträger bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen hat. Dies bedeutet, dass die Entscheidung nicht strikt durch gesetzliche Vorgaben determiniert ist, sondern dass der Entscheidungsträger innerhalb bestimmter Grenzen eigene Wertungen und Einschätzungen vornehmen kann. Gerichtlich prüfbare Aspekte einer Beurteilung sind in der Regel: 1. **Rechtswidrigkeit**: Ob die Entscheidung im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. 2. **Ermessensfehler**: Ob der Entscheidungsträger von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist oder die relevanten Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt hat. 3. **Willkür**: Ob die Entscheidung in einem unvertretbaren Maße von den anerkannten Normen abweicht. Nicht gerichtlich prüfbare Aspekte sind: 1. **Ermessensspielraum**: Die Ausübung des Ermessens selbst, solange sie nicht willkürlich oder rechtswidrig ist. 2. **Wertungen und Einschätzungen**: Subjektive Bewertungen, die im Rahmen des Ermessens getroffen werden, sind in der Regel nicht überprüfbar. 3. **Politische Entscheidungen**: Entscheidungen, die auf politischen Erwägungen basieren, unterliegen oft keiner gerichtlichen Kontrolle. Insgesamt ist der Beurteilungsspielraum ein wichtiges Konzept im Verwaltungsrecht, das den Behörden Flexibilität bei der Entscheidungsfindung ermöglicht, während gleichzeitig eine gerichtliche Kontrolle in bestimmten Grenzen gewährleistet bleibt.
Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]