In Deutschland gibt es kein Gesetz, das eine Freundschaft oder eine Beziehung zwischen einer 12-jährigen und einem 17-jährigen grundsätzlich verbietet. Allerdings gibt es klare gesetzli... [mehr]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Deutschland dient dem Schutz von arbeitenden Jugendlichen und regelt deren Arbeitsbedingungen. Hier sind einige wesentliche Bestandteile: 1. **Arbeitszeit**: - Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. - In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auf 8,5 Stunden verlängert werden, wenn die Arbeitszeit an anderen Tagen derselben Woche entsprechend verkürzt wird. 2. **Ruhepausen**: - Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden. - Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Pause mindestens 60 Minuten. - Die Pausen müssen spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit gewährt werden. 3. **Nachtruhe**: - Jugendliche dürfen nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden. - Ausnahmen gibt es für bestimmte Branchen, wie z.B. Bäckereien oder Gaststätten. 4. **Freizeit**: - Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Jugendliche eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden haben. 5. **Wochenendruhe**: - Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht an Samstagen und Sonntagen arbeiten. - Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen, wie z.B. Krankenhäuser oder Landwirtschaft. 6. **Urlaub**: - Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Alter des Jugendlichen: - Unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage - Unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage - Unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage 7. **Gefährliche Arbeiten**: - Jugendliche dürfen keine Arbeiten verrichten, die ihre physische oder psychische Gesundheit gefährden könnten. - Dazu gehören Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, extreme körperliche Belastungen oder Arbeiten unter extremen Bedingungen. 8. **Berufsschule**: - Die Zeit, die Jugendliche in der Berufsschule verbringen, wird auf die Arbeitszeit angerechnet. - An einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden dürfen Jugendliche nicht mehr arbeiten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Jugendliche nicht überlastet werden und genügend Zeit für Erholung und Bildung haben. Weitere Informationen findest du im vollständigen Text des Jugendarbeitsschutzgesetzes: [JArbSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/).
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