Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Ein Planfeststellungsverfahren besteht aus mehreren wesentlichen Bestandteilen: 1. **Antrag**: Der Antragsteller reicht einen Antrag auf Planfeststellung ein, der die geplanten Maßnahmen beschreibt. 2. **Planunterlagen**: Dazu gehören die Entwurfspläne, technische Beschreibungen und gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfungen. 3. **Öffentliche Bekanntmachung**: Der Antrag wird öffentlich bekannt gemacht, um die Bürger und betroffenen Stellen zu informieren. 4. **Beteiligung der Öffentlichkeit**: Bürger und Interessierte haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. 5. **Beteiligung der Fachbehörden**: Relevante Behörden werden in den Prozess einbezogen, um ihre Stellungnahmen abzugeben. 6. **Prüfung der Unterlagen**: Die eingereichten Unterlagen werden von der zuständigen Behörde geprüft. 7. **Planfeststellungsbeschluss**: Nach Abschluss der Prüfung wird ein Beschluss gefasst, der die Genehmigung oder Ablehnung des Vorhabens beinhaltet. 8. **Rechtsbehelfsbelehrung**: Der Beschluss enthält Informationen über die Möglichkeit, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen. Diese Schritte gewährleisten, dass alle relevanten Aspekte und Interessen berücksichtigt werden.
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]
Der Unterschied zwischen Planfeststellung und Plangenehmigung liegt vor allem im Verfahren und der Rechtswirkung: **Planfeststellung:** - Ein förmliches Verwaltungsverfahren, das insbesondere be... [mehr]