Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]
Der Unterschied zwischen Planfeststellung und Plangenehmigung liegt vor allem im Verfahren und der Rechtswirkung: **Planfeststellung:** - Ein förmliches Verwaltungsverfahren, das insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen, Schienenwege, Flughäfen) angewendet wird. - Es beinhaltet eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden. - Einwendungen von Betroffenen werden geprüft und abgewogen. - Der Planfeststellungsbeschluss hat eine sogenannte Konzentrationswirkung: Er ersetzt alle anderen erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen. - Rechtsgrundlage ist meist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und spezielle Fachgesetze (z. B. Bundesfernstraßengesetz, Luftverkehrsgesetz). **Plangenehmigung:** - Ein einfacheres, weniger förmliches Verfahren, das für kleinere Vorhaben oder Änderungen genutzt wird. - Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Regel nicht vorgesehen. - Es findet keine öffentliche Auslegung und keine Erörterung der Einwendungen statt. - Die Plangenehmigung hat keine Konzentrationswirkung, ersetzt also nicht automatisch alle anderen Genehmigungen. - Sie wird oft angewendet, wenn keine oder nur geringfügige Rechte Dritter betroffen sind. **Zusammengefasst:** Die Planfeststellung ist ein umfassendes, öffentliches Verfahren mit Konzentrationswirkung, während die Plangenehmigung ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Konzentrationswirkung ist.
Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]