Vor einer Klage auf Herausgabe von Akten sollte in der Regel zunächst ein außergerichtliches Verfahren bzw. ein Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde oder Stelle ge... [mehr]
Der Unterschied zwischen Planfeststellung und Plangenehmigung liegt vor allem im Verfahren und der Rechtswirkung: **Planfeststellung:** - Ein förmliches Verwaltungsverfahren, das insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen, Schienenwege, Flughäfen) angewendet wird. - Es beinhaltet eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden. - Einwendungen von Betroffenen werden geprüft und abgewogen. - Der Planfeststellungsbeschluss hat eine sogenannte Konzentrationswirkung: Er ersetzt alle anderen erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen. - Rechtsgrundlage ist meist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und spezielle Fachgesetze (z. B. Bundesfernstraßengesetz, Luftverkehrsgesetz). **Plangenehmigung:** - Ein einfacheres, weniger förmliches Verfahren, das für kleinere Vorhaben oder Änderungen genutzt wird. - Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Regel nicht vorgesehen. - Es findet keine öffentliche Auslegung und keine Erörterung der Einwendungen statt. - Die Plangenehmigung hat keine Konzentrationswirkung, ersetzt also nicht automatisch alle anderen Genehmigungen. - Sie wird oft angewendet, wenn keine oder nur geringfügige Rechte Dritter betroffen sind. **Zusammengefasst:** Die Planfeststellung ist ein umfassendes, öffentliches Verfahren mit Konzentrationswirkung, während die Plangenehmigung ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Konzentrationswirkung ist.
Vor einer Klage auf Herausgabe von Akten sollte in der Regel zunächst ein außergerichtliches Verfahren bzw. ein Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde oder Stelle ge... [mehr]