Ja. § 97 WpHG dient dem Schutz des Rechtsverkehrs, genauer dem Schutz des Kapitalmarkt- und Anlegervertrauens in richtige, vollständige und rechtzeitige Kapitalmarktinformation. Kurz eingeo...
Darf man Bestätigungen rechtlicher Sachverhalte auch für Patente versenden?
Antwort vomEine Bestätigung rechtlicher Sachverhalte kann grundsätzlich auch im Zusammenhang mit Patenten verschickt werden. In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise ein Anwalt, ein Patentanwalt oder eine zuständige Behörde eine schriftliche Bestätigung über bestimmte rechtliche Umstände im Zusammenhang mit einem Patent ausstellen kann. Das kann etwa die Bestätigung über die Anmeldung, die Erteilung, den Bestand, die Übertragung oder die Lizenzierung eines Patents sein. Wichtig ist dabei, dass solche Bestätigungen keine rechtsverbindliche Wirkung im Sinne einer gerichtlichen Entscheidung haben, sondern lediglich den aktuellen Stand oder bestimmte Tatsachen dokumentieren. Für rechtlich verbindliche Auskünfte zu Patenten sind in der Regel die zuständigen Patentämter (z. B. das [Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)](https://www.dpma.de/)) oder Gerichte zuständig. Zusammengefasst: Ja, Bestätigungen rechtlicher Sachverhalte können auch für Patente verschickt werden, etwa zur Dokumentation oder als Nachweis gegenüber Dritten. Die rechtliche Wirkung hängt jedoch vom Aussteller und dem jeweiligen Kontext ab.