Wem muss ich die Bestätigung über rechtliche Sachverhalte zum Jahresabschluss schicken?
Antwort vomDie Bestätigung über rechtliche Sachverhalte (auch „Anwaltsbestätigung“ genannt) wird im Rahmen des Jahresabschlusses in der Regel vom Unternehmen an den Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) weitergeleitet. Der Ablauf ist üblicherweise wie folgt: 1. **Anfrage durch den Abschlussprüfer:** Der Wirtschaftsprüfer bittet das Unternehmen, die betreuenden Rechtsanwälte um eine Bestätigung über anhängige oder drohende Rechtsstreitigkeiten sowie sonstige rechtliche Risiken zu ersuchen. 2. **Anfrage an die Rechtsanwälte:** Das Unternehmen wendet sich an seine Rechtsanwälte und bittet um die Ausstellung der Bestätigung. 3. **Übermittlung der Bestätigung:** Die Rechtsanwälte senden die Bestätigung entweder direkt an den Abschlussprüfer oder an das Unternehmen, das sie dann an den Prüfer weiterleitet. **Empfänger der Bestätigung ist also in erster Linie der Abschlussprüfer.** Interne Empfänger können zusätzlich die Geschäftsführung oder die Buchhaltung sein, falls diese die Unterlagen für die eigenen Unterlagen benötigen. **Zusammengefasst:** Die Bestätigung über rechtliche Sachverhalte muss an den Abschlussprüfer weitergeleitet werden. In manchen Fällen erhalten auch interne Stellen im Unternehmen eine Kopie, aber der Hauptadressat ist der Prüfer. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Wirtschaftsprüferkammer](https://www.wpk.de/) oder bei [IDW](https://www.idw.de/).