Ja. UVG-Unterhalt ist rechtlich eine Einnahme des Kindes, nicht des betreuenden Elternteils. Gemeint ist in der Regel der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das Geld wird zwar an...
Wer kann den Mehrbedarf für ein Kind bestätigen?
Antwort vomDen Mehrbedarf für ein Kind im Zusammenhang mit Sozialleistungen (z. B.geld, früher Hartz IV) kann in der Regel das Jobcenter anerkennen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Bestätigung, dass ein Mehrbedarf besteht, hängt vom jeweiligen Grund: - **Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung (z. B. bei Krankheit):** Hier muss in der Regel ein ärzt Attest oder eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Kind eine spezielle Ernährung benötigt. - **Mehrbedarf für Alleinerziehende:** Das Jobcenter prüft anhand der Lebenssituation (z. B. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder Meldebescheinigung), ob ein Anspruch besteht. - **Mehrbedarf bei Schwangerschaft:** Eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft ist erforderlich. - **Mehrbedarf für Behinderung:** Hier ist meist ein Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechender Bescheid notwendig. Die Bestätigung erfolgt also entweder durch einen Arzt, eine amtliche Stelle (z. B. Versorgungsamt) oder durch entsprechende Nachweise, die beim Jobcenter eingereicht werden. Das Jobcenter entscheidet dann über die Anerkennung des Mehrbedarfs. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/mehrbedarf
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