Das 8. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 8. Geburtstag gefeiert hat. Ein am 07.07.2019 geborenes Kind vollendet sein 8. Lebensjahr am 07.07.2027. Ab diesem Tag beginnt das 9. Lebensjahr.
Den Mehrbedarf für ein Kind im Zusammenhang mit Sozialleistungen (z. B.geld, früher Hartz IV) kann in der Regel das Jobcenter anerkennen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Bestätigung, dass ein Mehrbedarf besteht, hängt vom jeweiligen Grund: - **Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung (z. B. bei Krankheit):** Hier muss in der Regel ein ärzt Attest oder eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Kind eine spezielle Ernährung benötigt. - **Mehrbedarf für Alleinerziehende:** Das Jobcenter prüft anhand der Lebenssituation (z. B. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder Meldebescheinigung), ob ein Anspruch besteht. - **Mehrbedarf bei Schwangerschaft:** Eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft ist erforderlich. - **Mehrbedarf für Behinderung:** Hier ist meist ein Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechender Bescheid notwendig. Die Bestätigung erfolgt also entweder durch einen Arzt, eine amtliche Stelle (z. B. Versorgungsamt) oder durch entsprechende Nachweise, die beim Jobcenter eingereicht werden. Das Jobcenter entscheidet dann über die Anerkennung des Mehrbedarfs. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/mehrbedarf
Das 8. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 8. Geburtstag gefeiert hat. Ein am 07.07.2019 geborenes Kind vollendet sein 8. Lebensjahr am 07.07.2027. Ab diesem Tag beginnt das 9. Lebensjahr.
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