Als Sohn im Testament nicht genannt: Benachrichtigung durch Nachlassgericht bei Tod der Mutter?

Antwort vom

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung des Nachlassgerichts, Angehörige über den Tod eines Erblassers zu informieren. Das Nachlassgericht wird jedoch tätig, wenn ein Testament eröffnet wird. Wenn du als Sohn nicht im Testament genannt bist, wirst du in der Regel nicht direkt vom Nachlassgericht informiert. Es kann jedoch sein, dass du als gesetzlicher Erbe in Betracht kommst, wenn kein Testament vorhanden ist oder das Testament angefochten wird. In solchen Fällen könntest du durch andere Erben oder durch die Eröffnung des Nachlassverfahrens informiert werden.

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