Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung des Nachlassgerichts, Angehörige über den Tod eines Erblassers zu informieren. Das Nachlassgericht wird jedoch tätig, wenn ein Testament eröffnet wird. Wenn du als Sohn nicht im Testament genannt bist, wirst du in der Regel nicht direkt vom Nachlassgericht informiert. Es kann jedoch sein, dass du als gesetzlicher Erbe in Betracht kommst, wenn kein Testament vorhanden ist oder das Testament angefochten wird. In solchen Fällen könntest du durch andere Erben oder durch die Eröffnung des Nachlassverfahrens informiert werden.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]