Kann der Beitragsservice dem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zustellen?

Antwort

Ja, der Beitragsservice kann einem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zustellen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vollstreckungsbescheid ist ein rechtliches Dokument, das es dem Beitragsservice ermöglicht, die Forderungen durch Zwangsvollstreckung einzutreiben, beispielsweise durch Pfändung. Es ist wichtig, dass der Schuldner zuvor ordnungsgemäß über die ausstehenden Beiträge informiert wurde und die Möglichkeit hatte, diese zu begleichen.

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