Die E-Mail-Adresse des Beitragsservice von ARD und ZDF lautet: info@beitragsservice.de.
Die E-Mail-Adresse des Beitragsservice von ARD und ZDF lautet: info@beitragsservice.de.
Ja, die Stadtverwaltung darf dem Beitragsservice Amtshilfe leisten. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden un... [mehr]
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darf für einen Haushalt grundsätzlich nur einmal Beiträge erheben. Jeder Haushalt ist verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen... [mehr]
Ja, das ist korrekt. Wenn eine Stadtverwaltung für den Beitragsservice vollstrecken möchte, muss sie dem Schuldner den Vollstreckungsbescheid des Beitragsservice zustellen. Der Vollstreckung... [mehr]
Ja, bevor eine Stadtverwaltung im Rahmen des Beitragsservicestrecken kann, muss dem Schuldner in der Regel ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Dieser Bescheid informiert den Schuldner ü... [mehr]
Ja, der Beitragsservice kann einem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zustellen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vollstreckungsbescheid ist ein rechtliches Dokument... [mehr]