6 Fragen zu Beitragsservice

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Fragen und Antworten zum Thema Beitragsservice

Was ist die E-Mail-Adresse des Beitragsservice ARD ZDF?

Die E-Mail-Adresse des Beitragsservice von ARD und ZDF lautet: info@beitragsservice.de.

Darf die Stadtverwaltung dem Beitragsservice Amtshilfe leisten?

Ja, die Stadtverwaltung darf dem Beitragsservice Amtshilfe leisten. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden un... [mehr]

Darf der Beitragsservice doppelt Beiträge für einen Haushalt erheben?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darf für einen Haushalt grundsätzlich nur einmal Beiträge erheben. Jeder Haushalt ist verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen... [mehr]

Muss eine Stadtverwaltung dem Schuldner den Vollstreckungsbescheid des Beitragsservice zustellen, wenn sie vollstrecken will?

Ja, das ist korrekt. Wenn eine Stadtverwaltung für den Beitragsservice vollstrecken möchte, muss sie dem Schuldner den Vollstreckungsbescheid des Beitragsservice zustellen. Der Vollstreckung... [mehr]

Muss eine Stadtverwaltung dem Schuldner vor der Vollstreckung den Vollstreckungsbescheid des Beitragsservice zustellen?

Ja, bevor eine Stadtverwaltung im Rahmen des Beitragsservicestrecken kann, muss dem Schuldner in der Regel ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Dieser Bescheid informiert den Schuldner ü... [mehr]

Kann der Beitragsservice dem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zustellen?

Ja, der Beitragsservice kann einem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zustellen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vollstreckungsbescheid ist ein rechtliches Dokument... [mehr]