Muss eine Stadtverwaltung dem Schuldner vor der Vollstreckung den Vollstreckungsbescheid des Beitragsservice zustellen?

Antwort

Ja, bevor eine Stadtverwaltung im Rahmen des Beitragsservicestrecken kann, muss dem Schuldner in der Regel ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Dieser Bescheid informiert den Schuldner über die ausstehenden Beiträge und gibt ihm die Möglichkeit, die Forderung zu begleichen, bevor weitere Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden. Es ist wichtig, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Vollstreckung rechtmäßig ist.

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