Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]
Ja, bevor eine Stadtverwaltung im Rahmen des Beitragsservicestrecken kann, muss dem Schuldner in der Regel ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Dieser Bescheid informiert den Schuldner über die ausstehenden Beiträge und gibt ihm die Möglichkeit, die Forderung zu begleichen, bevor weitere Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden. Es ist wichtig, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Vollstreckung rechtmäßig ist.
Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]