Ja, das ist korrekt. Wenn eine Stadtverwaltung für den Beitragsservice vollstrecken möchte, muss sie dem Schuldner den Vollstreckungsbescheid des Beitragsservice zustellen. Der Vollstreckungsbescheid ist notwendig, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, die Forderung zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, bevor weitere Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden.