Der Beitragsservice (früher GEZ) erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, um den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Dabei beruft er sich auf den Datenschutz, weil er gesetzlich verpflichtet ist, die Daten seiner Nutzer zu schützen und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu verwenden. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Beitragsservice kauft jedoch keine Daten bei kommerziellen Datenhändlern. Vielmehr erhält er Daten von den Einwohnermeldeämtern (§ 11 RBStV). Diese Datenübermittlung ist gesetzlich geregelt und dient dazu, die Beitragspflicht festzustellen und die Adressdaten aktuell zu halten. Die Einwohnermeldeämter sind öffentliche Stellen und keine Datenhändler im klassischen Sinne. Gerüchte, dass der Beitragsservice Daten bei Datenhändlern kauft, sind unbegründet. Die Datenbeschaffung erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen findest du direkt beim [Beitragsservice](https://www.rundfunkbeitrag.de/) oder in den [FAQ zum Datenschutz](https://www.rundfunkbeitrag.de/datenschutz/index_ger.html).