Darf die Stadtverwaltung dem Beitragsservice Amtshilfe leisten?

Antwort

Ja, die Stadtverwaltung darf dem Beitragsservice Amtshilfe leisten. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und Institutionen vorsehen. Die Amtshilfe kann beispielsweise die Bereitstellung von Daten oder Informationen betreffen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Beitragsservice notwendig sind. Es ist jedoch wichtig, dass dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten