Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
In Österreich gilt grundsätzlich: Wenn du als Deutscher deinen Hauptwohnsitz (erster Wohnsitz) in Österreich hast, musst du ein in Deutschland zugelassenes Auto innerhalb eines Monats (1 Monat) nach Wohnsitzbegründung in Österreich anmelden und zulassen. Das ergibt sich aus dem Kraftfahrgesetz (§ 82 KFG). Fährst du länger als einen Monat mit einem ausländischen Kennzeichen, riskierst du eine Strafe und das Fahrzeug kann sogar beschlagnahmt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa bei nachweislich vorübergehendem Aufenthalt (z.B. Touristen, Studenten mit Hauptwohnsitz im Ausland). Weitere Informationen findest du z.B. beim [ÖAMTC](https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/auslaendische-kfz-in-oesterreich-16155390) oder beim [Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie](https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/strasse/recht/kfz/zulassung.html). **Fazit:** Mit Hauptwohnsitz in Österreich darfst du ein in Deutschland zugelassenes Auto maximal 1 Monat nutzen, danach ist die Anmeldung in Österreich verpflichtend.
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]