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Wie lange darf ich als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich ein in Deutschland zugelassenes Auto in Österreich fahren, ohne es anzumelden?
Antwort vomIn Österreich gilt grundsätzlich: Wenn du als Deutscher deinen Hauptwohnsitz (erster Wohnsitz) in Österreich hast, musst du ein in Deutschland zugelassenes Auto innerhalb eines Monats (1 Monat) nach Wohnsitzbegründung in Österreich anmelden und zulassen. Das ergibt sich aus dem Kraftfahrgesetz (§ 82 KFG). Fährst du länger als einen Monat mit einem ausländischen Kennzeichen, riskierst du eine Strafe und das Fahrzeug kann sogar beschlagnahmt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa bei nachweislich vorübergehendem Aufenthalt (z.B. Touristen, Studenten mit Hauptwohnsitz im Ausland). Weitere Informationen findest du z.B. beim [ÖAMTC](https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/auslaendische-kfz-in-oesterreich-16155390) oder beim [Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie](https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/strasse/recht/kfz/zulassung.html). **Fazit:** Mit Hauptwohnsitz in Österreich darfst du ein in Deutschland zugelassenes Auto maximal 1 Monat nutzen, danach ist die Anmeldung in Österreich verpflichtend.
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