Auszubildenden in Probezeit kündigen und freistellen?

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Ja, es ist möglich, einen Auszubildenden innerhalb der Probezeit zu kündigen und ihn freizustellen. Während der Probezeit gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen, die im Ausbildungsvertrag oder im Berufsbildungsgesetz festgelegt sind. Eine Freistellung kann erfolgen, wenn der Auszubildende von der Arbeit befreit wird, jedoch weiterhin Anspruch auf seine Ausbildungsvergütung hat. Es ist wichtig, die Kündigung schriftlich zu formulieren und die Gründe klar darzulegen, auch wenn dies während der Probezeit nicht zwingend erforderlich ist. Achte darauf, die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell geltende Tarifverträge zu beachten.

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