Was ist für Fahranfänger verboten?

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**Für Fahranfänger ist vor allem eines verboten: Alkohol oder Cannabis am Steuer, und in der Probezeit führen schon typische schwere Verkehrsverstöße sehr schnell zu Probezeitverlängerung, Aufbauseminar oder sogar Führerscheinentzug.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/StVG.pdf)) ## Was konkret verboten ist Fahranfänger in Deutschland haben **nicht einfach „mehr Verbote“**, sondern **strengere Sonderregeln** als erfahrene Fahrer. Die wichtigste ist: **In der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer.** Das steht in § 24c StVG. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/StVG.pdf)) Außerdem sind für Fahranfänger alle normalen Verkehrsverstöße natürlich ebenfalls verboten – also etwa **zu schnell fahren, Handy am Steuer, rote Ampel missachten, zu dicht auffahren, Drogenfahrten, Vorfahrt nehmen oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis**. Der Unterschied ist: **In der Probezeit haben solche Verstöße oft zusätzliche Folgen**, die erfahrene Fahrer so nicht treffen. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/probezeit//)) ## Was in der Probezeit besonders kritisch ist Die Probezeit dauert grundsätzlich **2 Jahre**. Bei einem **A-Verstoß** oder **zwei B-Verstößen** wird sie auf **4 Jahre verlängert** und ein **Aufbauseminar** angeordnet. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/probezeit//)) Typische **A-Verstöße** sind zum Beispiel: - Alkohol oder Cannabis am Steuer - erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen - Rotlichtverstöße - gefährliches Überholen - Handy am Steuer - Vorfahrtverletzungen mit Gefährdung ([bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/)) Typische **B-Verstöße** sind eher „kleinere“, aber wiederholte Regelverstöße, etwa: - abgefahrene Reifen - HU/TÜV lange überzogen - unnötiges Parken auf der Autobahn ([bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/b-verstoss/)) Der praktische Punkt ist: **Nicht jeder Fehler kostet sofort den Führerschein, aber schon ein einziger schwerer Verstoß kann deine Probezeit massiv verschärfen.** ## Sonderfall: Begleitetes Fahren ab 17 Wenn du **BF17** machst, ist zusätzlich verboten, **allein zu fahren**. Du darfst nur mit einer **eingetragenen Begleitperson** fahren. Wer ohne diese Begleitung fährt, riskiert Bußgeld, Punkt und probezeitrechtliche Folgen. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/)) Wichtig ist auch ein Detail, das viele übersehen: **Die Begleitperson ist kein Beifahrer zum Eingreifen, sondern nur Ansprechpartner.** Sie darf außerdem selbst nicht alkoholisiert oder unter bestimmten berauschenden Mitteln stehen. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/)) ## Der wichtigste Unterschied zu erfahrenen Fahrern Der größte Unterschied ist nicht das Tempolimit, sondern die **Null-Toleranz bei Alkohol/Cannabis und die strengeren Folgen in der Probezeit**. Es gibt also **kein eigenes allgemeines „Fahranfänger-Tempolimit“**, aber dieselbe Geschwindigkeitsüberschreitung kann für dich deutlich unangenehmer werden als für jemanden ohne Probezeit. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/fahranfaenger/)) Kurz gesagt: **Verboten ist für Fahranfänger vor allem alles, was auch sonst verboten ist – nur Alkohol/Cannabis sind zusätzlich strikt tabu, und Verstöße haben schneller ernste Konsequenzen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/StVG.pdf))

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