Wie schreibt man eine Freistellung für einen medizinisch notwendigen Arzttermin, der nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist?

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**Wenn ein medizinisch notwendiger Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, darfst du dafür grundsätzlich von der Arbeit freigestellt werden – aber nicht automatisch für jeden Termin und nicht ohne Nachweis.** Entscheidend ist: Der Termin muss **erforderlich** sein, **nicht verlegbar** sein und möglichst **außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich** gewesen sein. Dass du dort bereits in Behandlung bist und der Arzt deine Vorgeschichte kennt, spricht zusätzlich dafür, wenn gerade deshalb ein anderer Arzt nicht zumutbar ist. ## Was in einer Freistellung stehen sollte Eine passende Formulierung ist kurz und sachlich. Wichtig sind drei Punkte: - der Termin ist medizinisch notwendig - er konnte nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden - die Behandlung bei genau diesem Arzt ist fachlich sinnvoll, etwa wegen laufender Behandlung oder bekannter Vorgeschichte ## Musterformulierung **„Hiermit bitte ich um Freistellung für meinen Arzttermin am [Datum] um [Uhrzeit]. Der Termin ist medizinisch notwendig und konnte trotz Bemühung nicht außerhalb meiner Arbeitszeit vereinbart werden. Ich befinde mich bei der behandelnden Praxis bereits in laufender Behandlung; dort ist meine Vorgeschichte bekannt, sodass die Untersuchung bzw. Behandlung dort medizinisch geboten ist. Ich werde die Abwesenheit auf die erforderliche Zeit beschränken und auf Wunsch eine Terminbestätigung vorlegen.“** ## Wichtig in der Praxis Du solltest nicht schreiben, dass du einfach lieber zu diesem Arzt möchtest. Das reicht arbeitsrechtlich meist nicht. Tragfähig ist die Begründung erst dann, wenn die laufende Behandlung oder die bekannte Vorgeschichte **medizinisch relevant** ist, etwa bei: - Facharztbehandlung - Kontrollterminen in laufender Therapie - psychotherapeutischer Behandlung - chronischen Erkrankungen - Untersuchungen, bei denen Vorbefunde wichtig sind ## Was der Arbeitgeber meist verlangen darf Der Arbeitgeber darf in der Regel einen **Nachweis über den Termin** verlangen, aber normalerweise **keine konkrete Diagnose**. Praktisch ist deshalb eine knappe Bescheinigung der Praxis, dass - der Termin medizinisch erforderlich war und - ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich war. ## Wichtiger Unterschied Nicht jeder Arzttermin führt automatisch zu bezahlter Freistellung. Bei gut planbaren Routine-Terminen kann der Arbeitgeber eher erwarten, dass du versuchst, Randzeiten zu nutzen. Bei akuten Beschwerden, Facharztterminen oder laufender Behandlung ist deine Position deutlich stärker. ## Klare Einschätzung Der stärkste Satz in deiner Begründung ist nicht „der Arzt kennt mich schon“, sondern: **„Die Behandlung bei dieser Praxis ist medizinisch erforderlich, weil dort meine laufende Behandlung und die relevanten Vorbefunde vorliegen.“** Das macht aus einem bloßen Wunsch einen nachvollziehbaren sachlichen Grund.

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