Welche Angaben muss man als Angeklagter vor Gericht machen?

Antwort

Als Angeklagter vor Gericht bist du grundsätzlich verpflichtet, bestimmte persönliche Angaben zu machen. Dazu gehören in der Regel: 1. **Name**: Dein vollständiger Name. 2. **Geburtsdatum**: Dein genaues Geburtsdatum. 3. **Geburtsort**: Der Ort, an dem du geboren wurdest. 4. **Adresse**: Deine aktuelle Wohnadresse. 5. **Beruf**: Dein derzeitiger Beruf oder deine Beschäftigung. Diese Angaben dienen dazu, deine Identität festzustellen. Darüber hinaus hast du das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen und musst keine weiteren Angaben zur Sache machen, wenn du das nicht möchtest. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um deine Rechte und Pflichten im Detail zu verstehen.

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